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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im
nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6
Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufen Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der
eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Paulschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
mindern.
Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde vertraglich Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Hotels oder einer von ihm zu Vertretenden.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden
zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60%
für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden
entstanden oder der dem Hotel entstandenen Schaden niedriger
als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls:
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden.
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00
Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder
Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf Unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens € 3.068,-, sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu € 3.068,-. Geld und Wertgegenstände
können bis zu einem Höchstwert von € 10.226,-
(Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703
BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die
gesetzlichen Bestimmungen
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben Schadenersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäft-
Bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen.
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Letzte Änderung: 18.12.2009 / 09:09 Uhr
Ausgedruckt am 09.09.2010 / 16:30